Activa Plus zwei
Krankenpflegezusatzversicherung (nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
Ambulante Behandlung, Komplementärmedizin
75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von der KKV anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten
75 Prozent, bis 3 000 Franken, für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen diplomierten Arzt und/oder durch einen von der KKV anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.
Ausland
90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt.
Vorsorge, Check-up, Impfungen
75 Prozent, bis 500 Franken, für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.
Medikamente
75 Prozent, bis 2000 Franken pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.
Unterbindung
1000 Franken bei Frauen / 500 Franken bei Männern, einmalig.
Ohrenkorrekturen
75 Prozent, bis 1500 Franken, für Korrektur abstehender Ohren, einmalig.
Diätberatung
75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung.
Sehhilfen
Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis 200 Franken pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr bis 200 Franken innerhalb drei Kalenderjahren.
Gesundheitsförderung/ Fitness
75 Prozent, bis 250 Franken pro Kalenderjahr, an von innova anerkannte Fitness-Center.
Hilfsmittel
75 Prozent, bis 300 Franken innerhalb drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel.
Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten, sowie Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite.
Haushaltshilfe
50 Prozent bis 2 000 Franken pro Kalenderjahr, an ärztlich verordnete Haushalthilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushalthilfepersonal (Spitex- Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). Davon 50 Franken pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen.
Zahnbehandlungen
75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.
Besonderes
Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG und KVG
Massgebend für alle Leistungen sind die gültigen Allgemeinen Versicherungs- und Zusatzbedingungen. Der Eintritt in die Zusatzversicherungen ist bis zum 70. Geburtstag möglich.
Risikoträger der Zusatzversicherungen nach VVG ist die innova Versicherungen AG.
Ein umfangreiches Paket mit erstaunlichen Leistungen. Angefangen bei Zahnbehandlungen von Kindern und Jugendlichen, Komplementärmedizin und Auslandbehandlungen bis hin zum Transport bei Unfall oder Krankheit.
Allgemeine Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen (PDF)
Zusatzbedingungen Activa (PDF)
Prospekt Leistungsübersicht KKV (PDF)