Sanvita Spital allgemein
Spitalzusatzversicherung allgemeine Abteilung (nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
Zusatzversicherung für Nichtraucher
Spitalzusatzversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)
Spitalaufenthalt Akutspital
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern: allgemein: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer)
Spitalaufenthalt, besondere Heilanstalten (psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Sanatorien)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.
Medizinische Zweitmeinung (second opinion)
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.
Ausland
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.
Kuren
Kostenbeteiligung pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: allgemein: 20 Franken pro Tag
Mutterschaft
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen: allgemein: 450 Franken
Kostenbeteiligung
Zehn Franken pro Spitaltag im Akutspital.
Besonderes
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG.
Massgebend für alle Leistungen sind die gültigen Allgemeinen Versicherungs- und Zusatzbedingungen. Der Eintritt in die
Zusatzversicherungen ist bis zum 70. Geburtstag möglich.
Risikoträger der Zusatzversicherungen nach VVG ist die innova Versicherungen AG.
Informationen bezüglich der Spitäler mit Maximaltarifen