KTI
KTI – Krankheits- Tod und – Invalidität
Die Krankheits-Tod- und Invaliditätsversicherung KTI richtet sich vor allem an nicht erwerbstätige Personen, die nicht auf obligatorische Berufsversicherungen wie das BVG zählen können. Sie bzw. ihre Angehörigen sind in diesem Fall auf sich selbst angewiesen. Anstelle einer umfangreichen Lebensversicherung bietet KTI eine gezielte und zweckmässige Lösung.
KTI leistet bei Invalidität oder Tod durch Krankheit eine vereinbarte Kapitalzahlung.
Die Höhe der Leistungen kann für beide Risiken individuell bestimmt werden.
Leistungsangebote
– Versicherung für das Todesfallrisiko
– Versicherung für das Invaliditätsrisiko
– Versicherung für beide Risiken
Leistungespräzisierungen
– Die Versicherungsleistungen können durch sie in Abstufungen
– von Fr. 10’000.– bestimmt werden.
– Ab 1. Januar nach Vollendung des 55. Altersjahres sinkt die gewählte
– Versicherungsleistung jährlich um 20%.
– Mit Beginn der Leistungspflicht der Invaliditätsversicherung wird
– das Invaliditätskapital fällig.
KTI 1: Kapitalversicherung bei Krankheit:
KTI 2: Kapitalversicherung als Sicherheit für Kreditvergaben:
Prospekt KTI (PDF)
Allgemeine Versicherungsbedingungen KTI (PDF)