Prämienverbilligung
Um sicherzustellen, dass die gesamte Bevölkerung die Krankenkassenprämien bezahlen kann, richtet der Bund und die Kantone staatliche Prämienverbilligungsbeiträge aus. Personen, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssen nur einen reduzierten Prämienbetrag leisten.
Unter folgendem Link finden Sie die Richtlinien betreffend die individuelle Prämienverbilligung sowie die Einkommenstabelle.