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Unfalldeckung

Ausschluss der Unfalldeckung
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, automatisch durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) die Unfalldeckung ausschliessen.

Dadurch reduziert sich Ihre Grundversicherungsprämie um 7%.

Sobald Sie nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind – beispielsweise weil sie arbeitslos werden oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten –, müssen Sie die Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung wieder einschliessen lassen. Damit entfällt dann auch wieder die Prämienreduktion.

Unfalldeckung ausschliessen (PDF)