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Sanvita switch


Flexible Spitalzusatzversicherung Switch (nach Versicherungsvertragsgesetz, VVG)
Zusatzversicherung für Nichtraucher


switch – flexible Spitalzusatzversicherung (nach VVG)
Leistungen in der ganzen Schweiz (in Notfällen weltweit)


Spitalaufenthalt Akutspital
Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kosten- deckung in der Schweiz in öffentlichen und privaten Spitälern in frei wählbarer Zimmerklasse bei Eintritt
allgemein: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer)
halbprivat: halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer)
privat: private Abteilung (Einbettzimmer)


Spitalaufenthalt, besondere Heilanstalten (psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Sanatorien)
100 Franken pro Tag während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr.


Medizinische Zweitmeinung (second opinion)
Kostenübernahme für Zweitmeinung durch einen Arzt vor einer bevorstehenden Operation.


Ausland
Gleiche Leistungen weltweit bei Notfällen wie bei Spitalaufenthalt im Akutspital.


Kuren
Kostenbeteiligung von 20 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren.


Mutterschaft
Identische Leistungen wie bei Spitalaufenthalt. Wertschätzung von 600 Franken bei Hausgeburten oder bei einem Spitalaustritt von Mutter und Kind innerhalb von 4 Nächten oder 5 Tagen.


Kostenbeteiligung
Kostenbeteiligung pro Spitaltag im Akutspital (max. 30 Tage/Kalenderjahr)
allgemeine Abteilung: 10 Franken
halbprivate Abteilung: 75 Franken
private Abteilung: 200 Franken


Besonderes
Unfalldeckung in Ergänzung zum UVG oder KVG.


Massgebend für alle Leistungen sind die gültigen Allgemeinen Versicherungs- und Zusatzbe-dingungen. Der Eintritt in die Zusatzversicherungen ist bis zum 70. Geburtstag möglich.


Risikoträger der Zusatzversicherungen nach VVG ist die innova Versicherungen AG.


Allgemeine Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen (PDF)
Zusatzbedingungen Sanvita (PDF)
Prospekt Leistungsübersicht KKV (PDF)
Informationen bezüglich der Spitäler mit Maximaltarifen