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Krank im Ausland

Europäische Krankenversicherungskarte
Die europäische Krankenversicherungskarte ist der Nachweis, dass der Versicherte über einen ausreichenden Versicherungsschutz im Heimatland verfügt. Schweizer Versicherte, die während eines Aufenthaltes in einem EU-/EFTA-Land medizinische Leistungen beanspruchen müssen, haben im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Anspruch auf die gleichen Leistungen und Tarife wie die Bevölkerung des entsprechenden Landes.

Krank oder verunfallt im Ausland
Wenden Sie sich bei gesundheitlichen Problemen im Ausland immer zuerst an Medicall, das unabhängige Zentrum für Telemedizin.  Unter der Nummer +41 27 948 00 48 erhalten Sie weltweit und rund um die Uhr kostenlose ärztliche Beratung und organisatorische Hilfe.

Sie finden die Telefonnummer von der medizinischen Beratung und 24-h Notfallnummer auch auf der Vorderseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Tragen Sie die Karte deshalb immer bei sich, erst recht bei Reisen ins Ausland.

Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland nicht dabei
Wenn Sie im Ausland medizinische Leistungen benötigen und Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht dabei haben, rufen Sie ebenfalls Medicall unter der Nummer +41 27 948 00 48 an. Im Notfall kann Ihnen Medicall eine Ersatzbescheinigung ausstellen und direkt an Ihren Aufenthaltsort faxen. Mit dieser Ersatzbescheinigung erhalten Sie im Notfall dieselben Leistungen wie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte.

Achtung: Die Ersatzbescheinigung ist nur für kurze Dauer gültig. Bei der Rückkehr müssen Sie der KKV deshalb den Verlust Ihrer Krankenversicherungskarte melden, damit wir für Sie eine neue Karte ausstellen können.